Stationäre Dienste
Jugendwohngruppe (JWG)
Zielgruppe
Jugendliche, geschlechtsgemischt von 15- 21 Jahren, die bereits über grundlegende Voraussetzungen zur selbstständigen Lebensführung verfügen, jedoch eine 24 h Betreuung notwendig erscheint.
Aufnahmealter: | ab 15 Jahre |
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Vorhandene Platzkapazität: | 9 Jugendliche / junge Heranwachsende |
Gesetzliche Grundlage: | §§ 27, 34, 41 SGB VIII |
Die JWG kennzeichnet:
Beschaffung von geeignetem Wohnraum (Trägerwohnung) und Unterstützung bei der Wohnraumgestaltung
24/7 – Betreuung
Büroräume der Mitarbeiter und Gemeinschaftsräumen vor Ort
direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Vermittlung von allgemeinen lebenspraktischen Fertigkeiten
Anleitung und Hilfestellung bei der Haushaltsführung
Umgang mit Finanzen, Selbstversorgung
Beratung und Vermittlung therapeutischen Bedarf
Hilfestellung bei der Organisation von Praktika bzw. praktischen Tätigkeiten
Zusammenarbeit mit Netzwerken wie Schule, Berufsausbildungsstätten, etc., Elternarbeit