Fachbereich

Stationäre Dienste

Einrichtung

Jugendwohngruppe (JWG)

Zielgruppe

Jugendliche, geschlechtsgemischt von 15- 21 Jahren, die bereits über grundlegende Voraussetzungen zur selbstständigen Lebensführung verfügen, jedoch eine 24 h Betreuung notwendig erscheint.

Aufnahmealter:ab 15 Jahre
Vorhandene Platzkapazität:9 Jugendliche / junge Heranwachsende
Gesetzliche Grundlage: §§ 27, 34, 41 SGB VIII

Die JWG kennzeichnet:

Beschaffung von geeignetem Wohnraum (Trägerwohnung) und Unterstützung bei der Wohnraumgestaltung

24/7 – Betreuung

Büroräume der Mitarbeiter und Gemeinschaftsräumen vor Ort

direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel

Vermittlung von allgemeinen lebenspraktischen Fertigkeiten

Anleitung und Hilfestellung bei der Haushaltsführung

Umgang mit Finanzen, Selbstversorgung

Beratung und Vermittlung therapeutischen Bedarf

Hilfestellung bei der Organisation von Praktika bzw. praktischen Tätigkeiten

Zusammenarbeit mit Netzwerken wie Schule, Berufsausbildungsstätten, etc., Elternarbeit