Fachbereich

Stationäre Dienste

Einrichtung

Familienwohngruppe (FWG)

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, geschlechtsgemischt im Alter von 12- 16 Jahren.

Aufnahmealter:ab 12 Jahre
Vorhandene Platzkapazität:9 Jugendliche / junge Heranwachsende
Gesetzliche Grundlage: §§ 27, 34 SGB VIII

Die FWG kennzeichnet:

24/7 – Betreuung

Büroräume der Mitarbeiter und Gemeinschaftsräumen vor Ort

direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel

Aufarbeitung von seelischen Beeinträchtigungen und sozialen Ängsten

klare Alltagsstrukturen und Regeln im Gruppenleben

Bearbeitung von schulischen Lern- und Leistungsrückständen, ggf. Organisation von Lernnachhilfe

tägliche Rituale, Verselbstständigung und Ausgestaltung der Freizeitangebote

je nach Hilfeplanvereinbarung enge Zusammenarbeit mit Eltern zur Rückführung, andernfalls Verselbständigung
Vernetzung mit Schule und berufsorientierten Maßnahmen