Fachbereich
Stationäre Dienste
Einrichtung
Familienwohngruppe (FWG)
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, geschlechtsgemischt im Alter von 12- 16 Jahren.
Aufnahmealter: | ab 12 Jahre |
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Vorhandene Platzkapazität: | 9 Jugendliche / junge Heranwachsende |
Gesetzliche Grundlage: | §§ 27, 34 SGB VIII |
Die FWG kennzeichnet:
24/7 – Betreuung
Büroräume der Mitarbeiter und Gemeinschaftsräumen vor Ort
direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Aufarbeitung von seelischen Beeinträchtigungen und sozialen Ängsten
klare Alltagsstrukturen und Regeln im Gruppenleben
Bearbeitung von schulischen Lern- und Leistungsrückständen, ggf. Organisation von Lernnachhilfe
tägliche Rituale, Verselbstständigung und Ausgestaltung der Freizeitangebote
je nach Hilfeplanvereinbarung enge Zusammenarbeit mit Eltern zur Rückführung, andernfalls Verselbständigung
Vernetzung mit Schule und berufsorientierten Maßnahmen