Fachbereich
Stationäre Dienste
Einrichtung
Erziehungsstellen
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, im Alter von 0-18 Jahren, mit besonderen psychosozialen Schwierigkeiten und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen, die von einer privaten familiären Struktur profitieren können und/oder in der Erziehungsstelle ergänzend zu ihrer Herkunftsfamilie leben sollen.
Aufnahmealter: | ab Geburt |
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Vorhandene Platzkapazität: | 3 Kinder |
Gesetzliche Grundlage: | §§ 27, 34 SGB VIII |
Die Erziehungsstellen kennzeichnet:
Leben im Einfamilienhaus/privaten Umfeld des Erziehers, i.d.R. mit angrenzendem Grundstück
zuverlässiges Bindungsangebot durch festes Bezugsbetreuersystem
familienanaloge und nachvollziehbare Alltagsstrukturen und Regeln
schulische Förderung und Unterstützung, engmaschige Zusammenarbeit mit Schule und Kita
regelmäßige Gesundheitsvorsorge
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und regelmäßige Familienkontakte, je nach Vereinbarung im Hilfeplan, bezogen auf eine mögliche Rückführung